Seit dem 2. August 2026 gelten zentrale Transparenzpflichten aus Artikel 50 des EU AI Act. Seitdem liest man häufig vereinfachte Aussagen wie: „Unternehmen müssen jetzt alle KI-Inhalte kennzeichnen.“ Für eine Unternehmenswebsite ist die Situation differenzierter. Nicht jeder mit KI unterstützte Text und nicht jedes generierte Bild benötigt automatisch einen sichtbaren Hinweis. Entscheidend ist unter anderem, welche Art von Inhalt erzeugt wurde, wie er eingesetzt wird und welche Rolle das Unternehmen beim Einsatz des KI-Systems hat.
Stand: 20. Oktober 2026. Dieser Beitrag bietet allgemeine Orientierung, keine individuelle Rechtsberatung. Entscheidend sind der konkrete Inhalt, die Rolle des Unternehmens und die tatsächliche Nutzung.
1. Was gilt seit dem 2. August 2026?
Artikel 50 des EU AI Act enthält Transparenzpflichten für bestimmte KI-Systeme und bestimmte KI-generierte oder manipulierte Inhalte.
Die Regelungen gelten grundsätzlich seit dem 2. August 2026.
Dabei werden unterschiedliche Situationen geregelt.
- Menschen interagieren direkt mit einem KI-System.
- Ein KI-System erzeugt oder manipuliert synthetische Inhalte.
- Emotionserkennung oder biometrische Kategorisierung wird eingesetzt.
- Deepfakes werden professionell eingesetzt.
- Bestimmte KI-generierte oder manipulierte Texte zu Angelegenheiten von öffentlichem Interesse werden veröffentlicht.
Diese Fälle haben nicht dieselben Anforderungen.
„KI-Inhalt“ ist deshalb noch keine ausreichende Antwort
Für ein Unternehmen reicht die Frage „Wurde hier KI benutzt?“ nicht aus.
Zusätzlich sollte geprüft werden:
- Welche Art von KI-System wird eingesetzt?
- Handelt es sich um Text, Bild, Audio oder Video?
- Ist der Inhalt lediglich unterstützt oder wesentlich künstlich erzeugt beziehungsweise manipuliert?
- Kann der Inhalt fälschlich als authentische Darstellung einer realen Person, eines realen Ortes oder Ereignisses erscheinen?
- Geht es bei einem Text um eine Angelegenheit von öffentlichem Interesse?
- Hat eine qualifizierte menschliche Prüfung oder redaktionelle Kontrolle stattgefunden?
Deshalb ist eine pauschale Kennzeichnungsregel für alle Website-Inhalte zu ungenau.
2. Provider oder Deployer: Warum ist der Unterschied wichtig?
Eine wichtige Unterscheidung des AI Act betrifft die Rolle eines Unternehmens.
Provider
Vereinfacht beschrieben ist ein Provider ein Anbieter, der ein KI-System entwickelt oder entwickeln lässt und es unter eigenem Namen oder eigener Marke auf den Markt bringt beziehungsweise in Betrieb nimmt.
Für Anbieter generativer KI-Systeme sieht Artikel 50 unter anderem technische Anforderungen vor: synthetisch erzeugte oder manipulierte Ausgaben müssen grundsätzlich in einem maschinenlesbaren Format markiert und als künstlich erzeugt oder manipuliert erkennbar sein, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Deployer
Ein Deployer ist dagegen eine natürliche oder juristische Person, die ein KI-System im Rahmen ihrer beruflichen oder geschäftlichen Tätigkeit unter eigener Verantwortung einsetzt.
Ein Unternehmen, das beispielsweise ein externes generatives KI-System für professionelle Aufgaben nutzt, kann damit grundsätzlich in die Rolle eines Deployers fallen.
Warum ist das für Website-Betreiber relevant?
Die technische maschinenlesbare Kennzeichnung synthetischer Outputs nach Artikel 50 Absatz 2 richtet sich an Provider der entsprechenden KI-Systeme.
Für Deployers bestehen andere Transparenzpflichten, insbesondere bei bestimmten Deepfakes und bestimmten veröffentlichten Texten zu Angelegenheiten von öffentlichem Interesse.
Die Aussage „Jedes Unternehmen muss jedes KI-Bild selbst technisch markieren“ bildet diese Rollenverteilung daher nicht korrekt ab.
3. Müssen KI-Texte auf Websites gekennzeichnet werden?
Nein, nicht jeder Text, bei dessen Erstellung generative KI eingesetzt wurde, muss allein deshalb sichtbar mit einem KI-Hinweis versehen werden.
Artikel 50 Absatz 4 enthält eine spezielle Transparenzpflicht für KI-generierten oder manipulierten Text, wenn dieser mit dem Zweck veröffentlicht wird, die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse zu informieren.
Was kann „öffentliches Interesse“ umfassen?
Die Europäische Kommission nennt in ihren Erläuterungen beispielsweise Themen aus Bereichen wie:
- Politik und demokratische Prozesse,
- öffentliche Verwaltung und öffentliche Dienstleistungen,
- Justiz und Strafverfolgung,
- Grundrechte,
- öffentliche Sicherheit,
- öffentliche Gesundheit,
- Umweltschutz,
- Verbrauchersicherheit sowie
- wirtschaftliche, finanzielle, wissenschaftliche oder kulturelle Entwicklungen, die Gegenstand einer öffentlichen Debatte sein können.
Damit ist der Anwendungsbereich breiter als ausschließlich politische Nachrichten.
Was bedeutet das für normale Unternehmensseiten?
Ein KI-unterstützter Text wie eine Leistungsbeschreibung, eine Kontaktseite oder eine Beschreibung des eigenen Arbeitsablaufs wird nicht allein durch den Einsatz von KI automatisch zu einem kennzeichnungspflichtigen Text nach dieser Vorschrift.
Anders kann die Prüfung beispielsweise bei veröffentlichten Texten aussehen, die gezielt über gesellschaftlich oder wirtschaftlich relevante Themen von öffentlichem Interesse informieren.
Auch dann muss allerdings die Ausnahme für menschliche Prüfung und redaktionelle Verantwortung berücksichtigt werden.
4. Müssen KI-Bilder auf Unternehmenswebsites gekennzeichnet werden?
Auch hier ist die pauschale Antwort „jedes KI-Bild braucht ein sichtbares Label“ zu weitgehend.
Der AI Act unterscheidet unter anderem zwischen der technischen Markierung durch Anbieter generativer Systeme und einer Offenlegungspflicht für Deployers bei Deepfakes.
Beispiel: offensichtlich illustrative Hero-Grafik
Ein Unternehmen verwendet auf einer Blogseite eine künstlich erzeugte, offensichtlich illustrative 3D-Szene, die keine reale Person oder ein reales Ereignis vortäuscht.
Allein daraus folgt nicht automatisch dieselbe Offenlegungspflicht wie bei einem Deepfake.
Beispiel: künstliches Foto eines vermeintlich realen Ereignisses
Anders sollte ein Unternehmen einen Inhalt beurteilen, wenn ein KI-System eine realistisch wirkende Aufnahme erzeugt oder manipuliert, die eine existierende oder plausibel existierende Person, einen Ort, ein Unternehmen oder ein Ereignis so darstellt, dass der Inhalt fälschlich authentisch erscheinen kann.
Dann kann die Deepfake-Regelung relevant werden.
5. Wann wird ein KI-Bild oder Video zum Deepfake?
Der AI Act definiert Deepfakes als KI-generierte oder manipulierte Bild-, Audio- oder Videoinhalte, die bestehenden Personen, Gegenständen, Orten, Einrichtungen oder Ereignissen ähneln und einer Person fälschlich als authentisch oder wahr erscheinen würden.
Die Europäische Kommission hebt bei der Prüfung insbesondere drei Elemente hervor:
- eine ausreichende Ähnlichkeit,
- Bezug zu etwas Bestehendem oder plausibel Bestehendem,
- den möglichen falschen Eindruck, der Inhalt sei authentisch oder wahr.
Typischer kritischer Fall
Ein Unternehmen erzeugt ein realistisches Video, in dem eine tatsächlich existierende Person scheinbar eine Aussage macht, die sie nie gemacht hat.
Hier liegt eine deutlich andere Situation vor als bei einer erkennbar stilisierten Illustration für einen Blogartikel.
Wie muss ein Deepfake offengelegt werden?
Wenn die Offenlegungspflicht greift, muss die Information spätestens bei der ersten Wahrnehmung klar und unterscheidbar erfolgen.
Nach den Erläuterungen der Kommission soll die Information für Menschen wahrnehmbar und verständlich sein. Eine lediglich unsichtbar eingebettete maschinenlesbare Markierung reicht für diese Offenlegungspflicht des Deployers nicht aus.
Künstlerische und ähnliche Inhalte
Für Inhalte, die Teil eines offensichtlich künstlerischen, kreativen, satirischen, fiktionalen oder vergleichbaren Werkes sind, sieht Artikel 50 eine angepasste Transparenzpflicht vor, die die Darstellung oder Nutzung des Werkes nicht unnötig beeinträchtigen soll.
6. Was gilt für KI-Chatbots und KI-Assistenten auf Websites?
Artikel 50 Absatz 1 richtet die Pflicht zur transparenten Gestaltung direkter KI-Interaktionen an die Anbieter solcher Systeme. Wer einen externen Assistenten auf seiner Website einsetzt, sollte prüfen, wie dessen Hinweis in der eigenen Einbindung tatsächlich erscheint. Der Einsatz allein macht das Unternehmen nicht automatisch zum Anbieter.
Solche Systeme müssen grundsätzlich so gestaltet sein, dass die betroffene Person darüber informiert wird, dass sie mit einem KI-System interagiert – sofern dies für einen angemessen informierten, aufmerksamen und verständigen Menschen nicht ohnehin offensichtlich ist.
Typische Website-Anwendungen
- KI-Chatbot für Kundenfragen,
- KI-Assistent zur Produktauswahl,
- interaktiver KI-Berater,
- Voicebot,
- KI-Avatar mit direkter Nutzerinteraktion.
Die Information sollte grundsätzlich spätestens zu Beginn der ersten Interaktion erfolgen.
Ein normales Kontaktformular ist nicht automatisch ein KI-Chatbot
Die Kommission stellt für diese Transparenzpflicht auf eine echte direkte Interaktion zwischen KI-System und Mensch ab.
Ein System, das lediglich Daten sammelt oder ausschließlich im Hintergrund arbeitet, ist daher anders zu beurteilen als ein KI-Assistent, der selbstständig mit dem Website-Besucher kommuniziert.
Die konkrete Umsetzung erläutert unser Beitrag KI-Chatbot auf der Website: Kennzeichnung, Datenschutz und sichere Umsetzung.
7. Welche Rolle spielt menschliche Prüfung bei KI-Texten?
Für veröffentlichte KI-generierte oder manipulierte Texte zu Angelegenheiten von öffentlichem Interesse enthält Artikel 50 eine wichtige Ausnahme.
Eine Kennzeichnung ist nach dieser Regelung nicht erforderlich, wenn der Inhalt einen Prozess menschlicher Prüfung oder redaktioneller Kontrolle durchlaufen hat und eine natürliche oder juristische Person die redaktionelle Verantwortung für die Veröffentlichung trägt.
Was bedeutet menschliche Prüfung?
Die Erläuterungen der Europäischen Kommission zu Artikel 50 beschreiben die Anforderungen an diese Prüfung. Ein bloßer Klick auf „Freigeben“ genügt dafür nicht.
Eine inhaltliche Prüfung sollte beispielsweise umfassen:
- fachliche Kontrolle der Aussagen,
- Prüfung relevanter Fakten,
- Bewertung der verwendeten Quellen,
- Korrektur irreführender oder ungenauer Aussagen,
- inhaltliche Entscheidung über Freigabe, Änderung oder Ablehnung.
Rechtschreibprüfung reicht nicht
Eine lediglich formale Prüfung auf Rechtschreibung, Grammatik oder Formatierung gilt nach den Erläuterungen der Kommission nicht als ausreichende menschliche Prüfung oder redaktionelle Kontrolle.
Warum ist das für Unternehmensblogs wichtig?
Unternehmen sollten KI-generierte Artikel ohnehin nicht ungeprüft veröffentlichen.
Gerade bei Recht, Finanzen, Gesundheit, technischen Vorgaben oder anderen sensiblen Themen sollte ein fachlich geeigneter Mensch die Aussagen und Quellen kontrollieren und Verantwortung für die Veröffentlichung übernehmen.
Human Review ist damit nicht nur eine Qualitätsfrage. Bei bestimmten Texten kann sie auch für die rechtliche Einordnung der Transparenzpflicht entscheidend sein.
8. Typische Website-Fälle im Überblick
| Anwendung | Pauschale sichtbare KI-Kennzeichnung? | Was besonders prüfen? |
|---|---|---|
| KI-unterstützte Leistungsbeschreibung | Nicht allein wegen KI-Nutzung | Inhaltliche Richtigkeit und redaktionelle Verantwortung |
| Stilisierte KI-Illustration für einen Blog | Nicht automatisch wie ein Deepfake | Ob eine reale Darstellung oder Authentizität vorgetäuscht wird |
| Realistisch manipuliertes Video einer existierenden Person | Offenlegung kann erforderlich sein | Deepfake-Regelung |
| KI-generierter Fachartikel zu einem Thema von öffentlichem Interesse | Einzelfall prüfen | Zweck der Veröffentlichung, Human Review, redaktionelle Kontrolle und Verantwortung |
| KI-Chatbot mit direkter Kommunikation | Transparenz gegenüber Nutzern grundsätzlich relevant | Ob für Nutzer offensichtlich ist, dass sie mit KI interagieren |
| KI arbeitet nur intern im Hintergrund | Nicht allein deshalb Hinweis gegenüber jedem Website-Besucher | Welche konkrete KI-Funktion eingesetzt wird und ob andere Pflichten greifen |
Die Tabelle dient der ersten Orientierung.
Die tatsächliche Einordnung hängt vom konkreten KI-System, Inhalt und Einsatzkontext ab.
9. Was sollten Unternehmen jetzt praktisch prüfen?
Statt vorsorglich jeden Inhalt mit einem KI-Label zu versehen, ist ein strukturiertes Inventar der sinnvollere erste Schritt.
- KI-Anwendungen erfassen: Wo wird auf oder für die Website KI eingesetzt?
- Rolle bestimmen: Wird lediglich ein fremdes KI-System eingesetzt oder bietet das Unternehmen selbst ein KI-System an?
- Content-Arten trennen: Text, Bild, Audio, Video und interaktive Systeme separat betrachten.
- Deepfake-Risiko prüfen: Können synthetische Medien fälschlich authentisch erscheinen?
- Texte einordnen: Informiert der veröffentlichte Text über eine Angelegenheit von öffentlichem Interesse?
- Human Review dokumentieren: Wer prüft fachliche Aussagen und entscheidet über die Veröffentlichung?
- Interaktive KI prüfen: Kommuniziert ein KI-System direkt mit Website-Besuchern?
- Transparenz umsetzen: Wo eine Offenlegung erforderlich ist, muss sie klar, unterscheidbar und rechtzeitig erfolgen.
- Prozess festlegen: Neue KI-Anwendungen sollten vor Veröffentlichung erneut eingeordnet werden.
Ein KI-Inventar muss nicht kompliziert sein
Für viele kleinere Unternehmen genügt zunächst eine einfache interne Übersicht.
| Einsatz | Inhalt oder Funktion | Human Review | Transparenzprüfung |
|---|---|---|---|
| Blog | KI unterstützt Textentwurf | Fachliche Prüfung vor Veröffentlichung | Text und Thema einordnen |
| Hero-Bilder | Stilisierte KI-Illustrationen | Visuelle Prüfung | Deepfake-Risiko prüfen |
| Kundenservice | KI-Chatbot | Antwortqualität regelmäßig prüfen | Interaktionstransparenz prüfen |
| Video | Synthetischer Sprecher | Inhaltliche Freigabe | Deepfake- und Offenlegungspflichten prüfen |
Damit lässt sich nachvollziehen, welche Anwendungen bereits geprüft wurden und wo sich durch neue Tools oder Inhalte etwas verändert.
10. Welche Fehler sollten Unternehmen vermeiden?
Fehler 1: Alles pauschal als „KI-generiert“ kennzeichnen
Das kann zwar freiwillig möglich sein, ersetzt aber keine Prüfung der tatsächlich einschlägigen Anforderungen.
Außerdem verwischt es den Unterschied zwischen einem KI-unterstützten Textentwurf und einem täuschend realistischen synthetischen Video.
Fehler 2: Gar nichts prüfen, weil ein externer Anbieter verwendet wird
Auch wenn ein Unternehmen ChatGPT, Gemini, Claude oder ein anderes externes System nutzt, können für den professionellen Einsatz eigene Pflichten als Deployer relevant sein.
Fehler 3: Deepfakes mit normalen KI-Bildern gleichsetzen
Ein stilisiertes Symbolbild und die täuschend echte synthetische Darstellung einer existierenden Person sind rechtlich nicht automatisch gleich zu behandeln.
Fehler 4: KI-Texte ungeprüft veröffentlichen
Eine reine Rechtschreibkontrolle ist keine substanzielle fachliche Prüfung.
Unternehmen sollten insbesondere Tatsachenbehauptungen, Zahlen, Quellen und rechtliche Aussagen kontrollieren.
Fehler 5: Nur sichtbare Labels betrachten
Artikel 50 enthält sowohl technische Pflichten für Anbieter bestimmter KI-Systeme als auch Informations- und Offenlegungspflichten für bestimmte Einsatzsituationen.
Deshalb sollte die Prüfung nicht auf die Frage reduziert werden, ob irgendwo „KI-generiert“ unter einem Bild steht.
Nicht jedes KI-Bild braucht denselben Hinweis – aber KI-Nutzung braucht einen Prozess
Seit dem 2. August 2026 sind die Transparenzpflichten des EU AI Act kein Zukunftsthema mehr.
Für Unternehmenswebsites bedeutet das jedoch nicht, jeden mit KI unterstützten Inhalt pauschal sichtbar zu kennzeichnen.
Entscheidend sind Inhalt, Einsatzkontext und Rolle des Unternehmens.
Besondere Aufmerksamkeit verdienen Deepfakes, bestimmte Texte zu Angelegenheiten von öffentlichem Interesse und KI-Systeme, die direkt mit Menschen interagieren.
Bei Texten kann zudem eine substanzielle menschliche Prüfung mit redaktioneller Verantwortung für die rechtliche Einordnung entscheidend sein.
Für Unternehmen ist deshalb ein nachvollziehbarer Prozess sinnvoller als ein pauschaler Aufkleber unter jedem KI-Inhalt.
Erfassen Sie, wo KI eingesetzt wird, unterscheiden Sie die verschiedenen Anwendungsfälle und prüfen Sie die Transparenzpflicht dort, wo sie tatsächlich relevant wird.
Häufige Fragen zur Kennzeichnung von KI-Inhalten
Muss jedes KI-generierte Bild auf einer Website gekennzeichnet werden?
Nein, aus Artikel 50 folgt für den professionellen Nutzer keine pauschale sichtbare Kennzeichnungspflicht für jedes beliebige KI-Bild. Besonders relevant ist für Deployers die Offenlegung bei Deepfakes. Daneben bestehen technische Markierungspflichten für Anbieter bestimmter generativer KI-Systeme.
Muss ein mit ChatGPT geschriebener Website-Text als KI-Text gekennzeichnet werden?
Nicht automatisch. Eine spezielle Offenlegungspflicht betrifft KI-generierte oder manipulierte Texte, die veröffentlicht werden, um die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse zu informieren. Zusätzlich sieht die Regelung eine Ausnahme bei substanzieller menschlicher Prüfung beziehungsweise redaktioneller Kontrolle und redaktioneller Verantwortung vor.
Reicht es, einen KI-Text kurz Korrektur zu lesen?
Nicht unbedingt. Die Europäische Kommission unterscheidet eine substanzielle menschliche beziehungsweise redaktionelle Prüfung von rein formalen Kontrollen. Eine bloße Rechtschreib- oder Grammatikprüfung gilt danach nicht als ausreichender Human Review für diese Ausnahme.
Was ist nach dem AI Act ein Deepfake?
Gemeint sind KI-generierte oder manipulierte Bild-, Audio- oder Videoinhalte, die bestehenden oder plausibel bestehenden Personen, Gegenständen, Orten, Einrichtungen oder Ereignissen ähneln und fälschlich authentisch oder wahr erscheinen können. Der konkrete Kontext und die Erwartungen des Publikums spielen bei der Beurteilung eine Rolle.
Muss ein KI-Chatbot auf der Website erkennbar sein?
Bei KI-Systemen, die direkt mit Menschen interagieren, sieht Artikel 50 Transparenz darüber vor, dass die Person mit einem KI-System interagiert, sofern dies nicht ohnehin offensichtlich ist. Die Information soll grundsätzlich spätestens zu Beginn der ersten Interaktion erfolgen.
Müssen alte KI-Inhalte rückwirkend gekennzeichnet werden?
Nach den Erläuterungen der Europäischen Kommission müssen Inhalte, die vor dem 2. August 2026 erzeugt wurden, nicht allein aufgrund der neuen Transparenzregel rückwirkend gekennzeichnet werden. Die Kommission empfiehlt eine freiwillige Kennzeichnung relevanter Inhalte, soweit dies möglich ist.
Gilt Artikel 50 nur für große Unternehmen?
Nein. Die Transparenzpflichten sind nicht generell auf Großunternehmen beschränkt. Entscheidend sind die jeweilige Rolle, das eingesetzte KI-System und der konkrete Anwendungsfall. Bei Sanktionen sieht der AI Act allerdings unter anderem Verhältnismäßigkeitsaspekte für kleinere Unternehmen vor.
Seit wann gelten die neuen Transparenzpflichten?
Artikel 50 des EU AI Act gilt grundsätzlich seit dem 2. August 2026. Für bestimmte technische Markierungs- und Erkennungspflichten von Anbietern bei KI-Systemen, die bereits vor diesem Datum auf den Markt gebracht wurden, besteht eine begrenzte Übergangsregelung bis zum 2. Dezember 2026.

